• 02982-400 444
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hilfe für Kleinunternehmen und Selbstständige

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gewerbetreibende,

die Corona-Pandemie stellt auch unsere Wirtschaft branchenübergreifend vor riesige Herausforderungen.
Zusammen mit der Wirtschaftsförderung der Hansestadt Medebach, möchten wir Sie hier über aktuelle Hilfsangebot informieren.

Als Ansprechpartner für alle Gewerbetreibenden im Stadtgebiet steht nach wie vor Wirtschaftsförderer Michael Aufmhof unter 02982/400-325 zur Verfügung. Sollten Gewerbetreibende noch keinen (zur Zeit täglichen) „Email-Newsletter“ der Wirtschaftsförderung erhalten, reicht zur Aufnahme in den Verteiler eine Info mit Email-Adresse an m.aufmhof@medebach.de.

Euer Verein „Wir sind Medebach e.V.“ in Zusammenarbeit mit der Hansestadt Medebach

Hilfsangebote für Selbstständige und Kleinunternehmer

In der Corona-Pandemie unterstützen Bund und Länder die Wirtschaft mit umfangreichen Hilfsprogrammen. Ob Soforthilfe, Überbrückungshilfe oder Novemberhilfe: in jedem Corona-Monat

Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund vermehrter Nachfragen, möchte ich Ihnen einen ausführlichen Zwischenbericht zur geplanten Wirtschaftshilfe November geben.

Sehr geehrte Damen und Herren, um Unternehmen, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen in der Corona-Pandemie gezielt zu helfen, bringt die

Bürgschafts-Konfigurator In nur einer Minute zur passenden Bürgschaft Ihres Vorhabens. Nutzen Sie den Bürgschafts-Konfigurator der Bürgschaftsbank NRW um sich im Programmportfolio

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe und das Zusatzprogramm „NRW Überbrückungshilfe Plus“ erfolgt über einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder

NRW fördert die digitale Transformation von kleinen und mittleren Unternehmen mit 11,8 Millionen Euro. Das neue Programm #Mittelstand Innovativ &

NRWSoforthilfe2020: Antragsformular für Gründerinnen und Gründer aus 2020 gestartet! ▶️ Gründerinnen und Gründer, die ihr Unternehmen nach dem 31.12.2019

Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen: Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr