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Hochsauerlandkreis / Gesundheitsamt

Hochsauerlandkreis / Gesundheitsamt

Informationen zum Corona Virus im Hochsauerlandkreis

Hotline des Hochsauerlandkreises 0291-942202

  • Sprechzeiten:
    Montag-Donnerstag 08:00-15:30 Uhr,
    Freitags 08:00-13:00 Uhr,
    Samstag und Sonntag jeweils von 09:00 bis 13:00 Uhr

Ab Dienstag den 24.03.2020 ist Publikumsverkehr in der Kreisverwaltung mit Termin möglich

Ab sofort (Dienstag, 24. März) sollen die Mitarbeiter des Hochsauerlandkreises ausschließlich per Telefon oder Mail kontaktiert werden, ohne Termin ist kein Publikumsverkehr möglich. Es wird in einigen Bereichen ein Schichtsystem innerhalb der Verwaltung eingeführt, um die Leistungsfähigkeit sicher zu stellen. Die Erreichbarkeit per Telefon und Mail ist in allen Dienststellen gegeben.

Hier sind die Regelungen für die Kfz-Zulassung, die Führerscheinstellen und die Ausländerbehörde:

Zulassungsstellen

Die Zulassungsstellen in Arnsberg und Brilon bleiben geschlossen. Eine persönliche Vorsprache ist nur in Meschede möglich.

Bereits gebuchte Termine werden wie gebucht durchgeführt.

Händler und Firmen mit mehreren Vorgängen können die Unterlagen montags bis freitags in der Zeit von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr ohne Wartemarke abgeben. Für die Abgabe ist ein Händler- oder Firmennachweis erforderlich (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug o. ä.)

Privatkunden ohne Online-Termin können leider nicht bedient werden. Die Vereinbarung eines Onlinetermins ist unter www.hochsauerlandkreis.de - Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsstelle möglich.

Es können nur Anliegen bearbeitet werden, die vollständig und richtig vorliegen.

Hier gibt es die Möglichkeit, die benötigten Unterlagen unter www.hochsauerlandkreis.de, Suche: Zulassung/Terminvereinbarung, vorab zu klären.

Folgende Vorgänge können derzeit nicht bearbeitet werden:
- Abnahme/Entgegennahme von Versicherungen an Eides statt
- Bescheinigungen aller Art (z.B. Haltedauerbescheinigungen, Bescheinigungen zur Erlangung einer Zweitschrift der Betriebserlaubnis, Bestätigung FIN)
- Neuzuteilung von roten Dauerkennzeichen - Zulassung von Oldtimerfahrzeugen
- Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen
- Umkennzeichnung von Fahrzeugen (außer Verlust, Diebstahl)

Aufgrund der erhöhten Arbeitsbelastung besteht kein Anspruch auf Bearbeitung der Anträge am Abgabetag.

Bei Zulassungsvorgängen mit außergewöhnlichem Aufwand (z.B. Einzel-Genehmigungen, Mehr-Stufengenehmigungen, Wohnmobile u.ä) behält sich die Zulassungsbehörde eine Einzelfallprüfung vor. Eine Abgabe der Unterlagen ist möglich, jedoch kann die Bearbeitung nicht sofort erfolgen. Diese Vorgänge werden zeitnah nach Priorität bearbeitet. 

Samstags bleibt die Zulassungsstelle geschlossen.

Führerscheinstellen

Die Führerscheinstellen in Arnsberg und Brilon bleiben geschlossen. Eine persönliche Vorsprache kann nur nach vorheriger telefonischer Absprache und auch nur in Meschede erfolgen. Samstags bleibt die Führerscheinstelle geschlossen.

Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsreicht (Ausländerbehörde)

Wenn eine persönliche Vorsprache zwingend notwendig sein sollte, bitte vorab Kontakt mit dem Ansprechpartner aufnehmen per Mail oder Telefon. Sofern dieser nicht bekannt ist, bitte die Telefonzentrale unter 0291/94-0 anrufen. In zwingend notwendigen Fällen wird dann individuell eine Vorsprache ermöglicht.

Hinweis des Krisenstabes

Andreas Schäfer, Leiter des Krisenstabes, appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: "Es ist jetzt Selbstdisziplin gefragt. Soziale Kontakte sollten soweit wie möglich vermieden werden, um sich selbst, aber insbesondere auch ältere und schwache Mitmenschen zu schützen." Öffentliche Räume, also ebenfalls Kreis- oder Rathäuser beispielsweise mit ihren Wartebereichen, gelten als kontaminiert. Deshalb sollten Besuche dort, wenn überhaupt noch erlaubt, nur auf das absolut notwendige Mindestmaß begrenzt werden. "Es sollten also nur die Besucher kommen, die unbedingt etwas zu erledigen haben", so Schäfer weiter. Die Kreisverwaltung hat Verständnis für die Anliegen der Bürger, jedoch sollten einige es unterlassen, die Kreismitarbeiter wegen der Entscheidungen des Krisenstabes zu beleidigen und zu beschimpfen. "Das Gemeinwohl liegt hier über dem Wohl eines Einzelnen", bittet Schäfer hier um Verständnis.

Der Krisenstab weist darauf hin, dass nach dem Erlass des Landes NRW, ab sofort nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden. Seit heute (16. März) müssen alle so genannten "Amüsierbetriebe" wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. Eine gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe. Ab Dienstag, 17, März, ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet. Auch die Sportstätten des Hochsauerlandkreises in den kreiseigenen Schulen und Berufskollegs bleiben geschlossen. Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Die Fahrschulen im Hochsauerlandkreis sind gehalten, ihren Unterricht einzustellen. Sie fallen ebenfalls unter den Erlass des Landes NRW zu den Schulschließungen.

Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen aktualisierte und validierte Informationen mit allen Links zu Behörden und Einrichtungen zur Verfügung.

Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 breitet sich weiter aus. Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das Robert Koch-Institut (RKI) verschiedene Indikatoren (u.a. Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der Fallzahlen).

Hier finden Sie die vom RKI festgelegten Risikogebiete.

Die tagesaktuellen Fallzahlen in China nach Provinzen und Städten sowie weltweit sind auf den Internetseiten der Weltgesundheitsorganisation abrufbar.

Das Robert Koch-Institut  (RKI) erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland derzeit als hoch ein. Zur kompletten Risikoeinschätzung gelangen Sie hier.

Für Rückkehrer aus Risikogebieten oder aus Gebieten mit COVID-19-Erkrankungen bzw. -Ausbrüchen hat das RKI schon seit längerem Empfehlungen veröffentlicht, die auf der RKI-Seite www.rki.de/covid-19 abrufbar sind. Einen Handzettel mit allen Informationen finden Sie hier.

Quelle: RKI

Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten. Also:

  • Beim Husten und Niesen Abstand halten oder sich wegdrehen.
  • In die Armbeuge niesen. Am besten in ein Taschentuch, das Sie sofort entsorgen.
  • Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife waschen.

weitere Informationen

Vorsichtsmaßnahme gründliches Händewaschen

Die auf den Internetseiten des RKI veröffentlichten Informationen sind generell validiert! Das heißt, sie haben einen Überprüfungsprozess durchlaufen und sind entweder von der WHO oder/und von der Regierung des betroffenen Landes als korrekt klassifiziert worden. Gerüchten oder unbestätigten Nachrichten, wie sie z.B. in sozialen Medien häufig vorkommen, wird bei Bedarf gezielt nachgegangen, um sie zu überprüfen, heißt es auf den Seiten des RKI.

Die WHO hat als Benennung für die Krankheit "Coronavirus Disease-19" (COVID-19) und für den Erreger "Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2" (SARS-CoV-2) festgelegt. Bislang war oft von einem mysteriösen Lungenleiden die Rede. ("Co" steht für Corona, "vi" für Virus, "d" für disease (=Krankheit), "19" für 2019).

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt auf http://www.infektionsschutz.de Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus zur Verfügung. Diese finden Sie hier. 

Auf Youtube stellt das BZgA Erklärvideos zu Verfügung.

Keime wie Bakterien, Viren oder Pilze finden sich überall in der Umwelt. Viele besiedeln auch unseren Körper - die meisten sind für uns harmlos. Manche können jedoch auch krank machen. Krankheitserreger können von Mensch zu Mensch, über die Hände oder gemeinsam benutzte Gegenstände weiterverbreitet werden. Einfache Hygienemaßnahmen tragen im Alltag dazu bei, sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen.

Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema Coronaviren finden Sie hier.

Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW finden Sie hier. Das Ministerium hat auch ein Bürgertelefon "Coronaviren" unter der 0211 - 8554774 geschaltet.

China: Reise und Sicherheitshinweise:

Das Auswärtige Amt hat seine Informationen zum neuartigen Coronavirus für Beschäftigte und Reisende in einem Merkblatt aktualisiert.

Die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien aufgrund der aktuellen Fälle der Atemwegserkrankten COVID-19 des Auswärtigen Amtes finden Sie hier.

Informationen in anderen Sprachen haben wir hier für Sie zur Verfügung gestellt.

 

Quelle: Hochsauerlandkreis