• 02982-400 444
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • gemeinsame Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten
  • gemeinsame Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten

gemeinsame Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten

Bund und Länder haben sich auf gemeinsame Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten geeinigt. Ab dem 9. November gilt in Nordrhein-Westfalen daher eine neue Einreiseverordnung. Die wichtigsten Regeln im Überblick. https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/neue-einreiseverordnung-fuer-nordrhein-westfalen-tritt-am-montag-kraft

Diese Regeln müssen im Übrigen auch von Zweitwohnungsbesitzer aus ausländischen Risikogebieten zwingend beachtet werden. Hiernach müssen Reisende mit einigen Ausnahmen zukünftig zehn Tage lang in Quarantäne. Frühestens ab dem 5. Tag kann ein Test durchgeführt werden - bei negativem Testergebnis darf die Quarantäne beendet werden. Betroffene Reisende sind weiterhin grundsätzlich verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt bei Einreise zu informieren. Zwischenzeitlich kann die Einreise digital unter www.einreiseanmeldung.de angemeldet werden, wenn die Reisenden sich innerhalb von 10 Tage, ausreichend ist bereits ein kurzer Aufenthalt, vor ihrer Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Die Daten werden dann dem zuständigen Gesundheitsamt übermittelt.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten u.a. für Durchreisende, im Grenzverkehr mit den Niederlanden, Belgien und Luxemburg für bis zu 24 Stunden oder Grenzpendler, die mindestens einmal wöchentlich in ihren Wohnsitz in NRW zurückkehren. Auch Aufenthalte bis zu 72 Stunden aus dringend familiären Gründen (Verwandte ersten Gerades und Lebensgefährten, Umgangs- und Sorgerecht)  sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.

 

Hier die aktuelle CoronaEinreiseverordnung!