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Kinderbertreuung und weitere Unterstützung

Kinderbertreuung und weitere Unterstützung

Liebe Familien,

die Schulen und KiTas haben wieder geöffnet, doch leider wird ein normaler Betrieb bis zum Sommer nicht möglich sein. Das stellt nach wie vor viele Eltern vor große Herausforderungen, denn die Kindern müssen während der unterrichtsfreien Tage betreut werden. Seit wenigen Wochen gibt es für eine Dauer von sechs Wochen eine Lohnentschädigung von 67% des entgangenen Gehalts. Das gilt grundsätzlich für alle betreuungpflichtigen Kinder (i.d.R. bis zum 12. Lebensjahr), also auch für Pflegekinder. Der Lohnersatz wird unbürokratisch lt. Bundestagsabgeordneten Dirk Wiese über den Arbeitgeber ausgezahlt, der sich dieses Geld dann erstatten lassen kann.

Alle Details und weitere „Familien-Förderungen“ bis zum Jahresende finden Sie auf der Seite des BMFSFJ unter:  Familienförderung