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  • neue CoronaSchutzverordnung, gültig ab 04.12.21
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neue CoronaSchutzverordnung, gültig ab 04.12.21

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben den Nachrichten und der Presse entnehmen können, dass weitere Kontaktbeschränkungen im Bund-Länder-Gespräch, aber auch bereits im Vorfeld durch NRW-Minister Wüst verkündet wurden.

Nun liegt uns die abermals überarbeitete Coronaschutzverordnung vor, die bereits ab morgen, 4.12. gilt. Folgende zusätzliche Änderungen bzw. weitere Einschränkungen bringt diese Verordnung mit sich:

 

Für unsere Gastgeber:

Für nicht-touristische Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben reicht noch der 3G-Nachweis, wobei von nicht immunisierten Personen bei der Anreise und erneut nach jeweils weiteren zwei Tagen! (vormals 4 Tage) ein Test vorzulegen ist.

 

Für den Handel:

Ladengeschäfte und Märkte mit Kundenverkehr für Handelsangebote dürfen nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen werden.

Die Nachweise einer Immunisierung sind bei allen Personen von den für diese Einrichtungen und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren und mit einem amtlichen Ausweispapier abzugleichen. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll dabei die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Die Kontrollen müssen grundsätzlich beim Zutritt erfolgen; eine alternative vollständige Kontrolle aller Personen erst innerhalb der Einrichtungen oder des Angebots ist nur auf der Grundlage eines dokumentierten und überprüfbaren Kontrollkonzeptes zulässig. Bis einschließlich zum 7. Dezember 2021 ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Verordnung eine stichprobenartige Kontrolle der Zugangsvoraussetzungen ausreichend.

Ausnahmen von der 2G-Regel weiterhin:

Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.

Geschäfte mit einem Mischsortiment sind ebenfalls ausgenommen, sofern der Anteil von Waren aus den vorstehend ausgenommenen Bereichen in ihrem Sortiment überwiegt.

  

Schließungen:

Untersagt ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Einrichtungen!

 

2G-Regelung in der Gastronomie

Es wurde klargestellt, dass die 2G-Regelung für die Gastronomie sowohl im Innen-, wie auch im Außenbereich gilt.

 

Freizeit:

Kinderspielplätze im Freien dürfen weiterhin von allen Personen genutzt werden. Hierbei sind aber auch die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) möglichst umfassend einzuhalten.

Auch im Freien wird das Tragen einer Maske empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Alle anderen Freizeitangebote innen und außen sind nur noch von immunisierten Personen nutzbar. Das gilt auch für den AVENTURA-SpielBerg, da es sich um eine Sport- und Freizeitanlage handelt.

Immunisierten Personen gleichgestellt sind weiterhin Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren (gilt für in Deutschland lebende Kinder genauso wie für Kinder aus dem Ausland, was durch das Gesundheitsministerium klargestellt wurde) und Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, und einen negativen Testnachweis nach Absatz 8a Satz 1 verfügen.

Bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 sind abweichend zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten auch Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt.

 

Besuch des Rathauses:

Ab Montag, 6. Dezember 2021 ist das Betreten des Rathauses nur noch mit einem 3G-Nachweis (geimpft/genese/getestet) erlaubt. Ein negativer Testnachweis kann in Form eines Bürgertests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschl. 15 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt.

Viele Anliegen lassen sich telefonisch, per E-Mail oder per Brief regeln. Auch können viele Dienstleistungen in unserem Bürger-Portal unter https://serviceportal.medebach.de  bequem von zu Hause aus erledigt werden. Für Vorsprachen im Rathaus bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

 

Kontaktbeschränkungen:

Nicht immunisierte Personen dürfen im öffentlichen und privaten Raum aus privaten Gründen mit anderen Personen nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zusammentreffen:

1. innerhalb des eigenen Hausstandes ohne Personenbegrenzung,

2. über den eigenen Hausstand hinaus mit höchstens zwei Personen aus einem weiteren Hausstand, wobei Kinder bis einschließlich 13 Jahren hiervon ausgenommen sind,

3. wenn dies zur Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, aus zwingenden betreuungsrelevanten Gründen oder zur Wahrnehmung von Sorge- oder Umgangsrechten erforderlich ist,

4. soweit es sich um eine Versammlung oder Veranstaltung handelt, zu der gemäß § 4 Absatz 1 auch nicht immunisierte Personen Zugang haben.

Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Für private Zusammenkünfte (insbesondere Feiern) von immunisierten Personen im öffentlichen und privaten Raum gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen an drei Tagen hintereinander über dem Wert von 350 (HSK aktuell 182,6) liegt, eine Beschränkung der Teilnehmerzahl auf höchstens 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Freien.

Alle weiteren Änderungen entnehmen Sie bitte der Coronaschutzverordnung. Alle Änderungen zur letzten Fassung sind farblich markiert.

 

Impftermine in Medebach

Die Adventstermine der Sauerlandpraxis ohne Anmeldung finden Sie in der Anlage. U.a. bereits am morgigen Samstag von 16 bis 18 Uhr in der Sauerlandpraxis und am Samstag, 11.12. von 9 bis 14 Uhr im Ratssaal!

Der Hochsauerlandkreis bietet zudem zu den folgenden Terminen ein Impfangebot für die Corona-Schutzimpfung in der Schützenhalle Medebach, Schützenstr. 27 an:

Dienstag, 14.12.2021, 12-18 Uhr
Mittwoch, 15.12.2021, 09-15 Uhr
Montag, 27.12.2021, 12-18 Uhr
Dienstag, 28.12.2021, 09-15 Uhr

Möglich sind Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen.

Ausführliche Informationen und weitere Termine in den Nachbarkommunen gibt es auf der Webseite des HSK unter: www.hochsauerlandkreis.de/regionale-themen/corona-impfe/impfzentrum

 

Für unsere Arbeitgeber:

Das MAGS NRW hat am 01.12. folgende Pressemeldung veröffentlicht, auf die ich Sie aufmerksam mache:

Ab sofort: Behördenkontrollen von 3G am Arbeitsplatz, mindestens 1.000 Euro Bußgeld, wenn Arbeitgeber die 3G-Kontrollen nicht umsetzt

 Die nordrhein-westfälischen Arbeitsschutzbehörden kontrollieren ab sofort schwerpunktmäßig die Einhaltung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz und weitere arbeitsplatzbezogene Infektionsschutzregelungen wie etwa die Einhaltung von Hygieneschutzkonzepten und die Umsetzung der Homeoffice-Pflicht.

Hier finden Sie die komplette Presseerklärung: Schwerpunktkontrollen: Arbeitsschutzbehörden in Nordrhein-Westfalen kontrollieren ab sofort 3G am Arbeitsplatz | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auch hier noch einmal sensibilisieren. Seit dem die 3G-Pflicht für alle Beschäftigten am Arbeitsplatz gilt, werben diverse Anbieter im Internet mit digital überwachten Selbsttests mit Testzertifikat. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Tests, die vor Ort durch Dritte durchgeführt oder überwacht worden sind und werden, mit einem 3G-fähigen Testzertifikat bestätigt werden dürfen. Testzertifikate, die das Ergebnis eines digitalen Testverfahrens bescheinigen, sind ungültig.

 

Überbrückungshilfe III Plus => Hilfe für Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler

Gerne weise ich ebenfalls nochmal darauf hin, dass die Antragsfrist der Überbrückungshilfe III Plus verlängert wurde und nun am 31.3.2022 endet. Die Schlussabrechnung kann bis zum 31.12.2022 eingereicht werden.

 Weitere Informationen finden Sie hier: Überbrückungshilfe Unternehmen - FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III Plus“ (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen denjenigen der Überbrückungshilfe III.

 

Für unsere Vereine

Die Antragsfrist für das Programm „Neustart miteinander“ ist bis zum 31.05.2022 und der Durchführungszeitraum bis zum 30.06.022 verlängert worden!

Mit dem Programm sollen eingetragene Vereine finanziell unterstützt werden, den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu festigen und mit neuem Leben zu erfüllen. Die Organisation und Durchführung einer ehrenamtlich getragenen öffentlichen Veranstaltung, die das Gemeinwesen stärkt, kann mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsätzlich bis maximal 5.000 Euro, unterstützt werden.

Nähere Informationen finden Sie hier: Neustart miteinander | MHKBG NRW

 

Weitere Informationsveranstaltungen und Beratungsangebote

 

Online-Informationsveranstaltung „Ressourceneffizienz_Konkret“ (Agenda in der Anlage)

Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit sind aktuell die zentralen Faktoren zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Sicherung von Arbeitsplätzen in nordrhein-westfälischen Unternehmen.

Die NRW.BANK als Förderbank für das Land NRW und die Effizienz-Agentur NRW als Kompetenzzentrum für Ressourceneffizienz im Land bieten nordrhein-westfälischen Unternehmen praxisnahe Beratung und Unterstützung bei der Konzeption und Finanzierung von nachhaltigen Investitionsvorhaben.

Die NRW.BANK und die Effizienz-Agentur NRW - laden Sie aufgrund der hohen Nachfrage herzlich zu einer 2. Auflage der praxisnahen Online-Informationsveranstaltung „Ressourceneffizienz_Konkret“ ein.

In der Veranstaltung erfahren Sie am Beispiel einer mehrteiligen Investition, welche ein Bauvorhaben sowie eine Anlagenerrichtung umfasst, wie die NRW.BANK und die Effizienz-Agentur NRW nordrhein-westfälische Unternehmen bei ihren nachhaltigen Investitionen mit Beratung und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützen.

 Termin: 16.12.2021, 15.00 – 16.30 Uhr (Webex Veranstaltung)

Bitte melden Sie sich bis zum 9. Dezember 2021 unter nachstehendem Link an:

http://www.nrwbank.de/webseminar-ress-konkret2

 HINWEIS: Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie den Zugangslink kurzfristig vor der Online-Veranstaltung per E-Mail.

 

ÖKOPROFIT®-Projektrunde

Als Mitglied im Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsnetzwerk werden wir über die nächste ÖKOPROFIT®-Projektrunde informiert, wo auch Ihr Unternehmen von profitieren kann.

Umwelt entlasten, Kosten senken, Image fördern: Dieses Ziel will das Projekt ÖKOPROFIT® mit kleinen und mittleren Unternehmen erreichen.

Für die neu zu initiierende Projektrunde, welche diesmal in Kooperation der Kreise Soest und Hochsauerlandkreis stattfinden wird, werden bereits jetzt interessierte Unternehmen aus beiden Kreisgebieten gesucht.

Mit Hilfe kompetenter externer Beratung entwickeln die teilnehmenden Unternehmen gezielte betriebliche Maßnahmen, um die Umwelt zu entlasten und so ihre Betriebskosten zu senken. Die Projekte werden vom Land zusätzlich finanziell gefördert. Das Projekt beruht auf Freiwilligkeit und Eigeninitiative der Teilnehmer und unterstützt deren Zusammenarbeit.

Vorteile für Ihr Unternehmen:

- Sie sparen Kosten und tun gleichzeitig etwas für die Umwelt.
- Sie erhalten Rechtssicherheit durch die Ermittlung aller für sie relevanten Rechtsvorschriften.
- Sie werden unterstützt bei der Erarbeitung sämtlicher Verbrauchs- und Umweltdaten im Betrieb.
- Sie lernen von anderen Betrieben durch gegenseitigen Erfahrungsaustausch.
- Sie steigern Ihr Image durch aktiven betrieblichen Umweltschutz und die Auszeichnung ÖKOPROFIT®-Betrieb.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://ihk-arnsberg.de/oekoprofit und

www.klimaschutz-kreis-soest.de und

https://www.kreis-soest.de/klimaschutz/kreisverwaltung/oeko/OEKOPROFIT.php und

https://klimaschutz-hsk.de/wirtschaft/austausch-und-netzwerke/oekoprofit/

Interessierte Unternehmen können sich bei Frank Hockelmann (Kreis Soest: 02921 30-2642) und Volker Nelle (Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Hochsauerlandkreises: 0291 941-505) melden.

 

Energierechtliche Fragestellungen für PV-Anlagenbetreiber im Gewerbe 

Den Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage direkt vor Ort selbst zu nutzen, bietet Unternehmen viele Vorteile. Solarstrom ist günstig, erneuerbar und hilft Unternehmen dabei die lokalen CO2-Emissionen zu reduzieren. Der Eigenverbrauch des Solarstroms ist daher im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) privilegiert, d. h. es muss für selbstverbrauchten Strom keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage abgeführt werden. Mit dieser Privilegierung gehen allerdings auch einige Pflichten und Fristen einher, welche bereits früh und im Rahmen der Projektplanung mit einbezogen werden sollten.

Im Rahmen dieses Webinars soll ein Überblick über wichtige energierechtliche Fragestellungen gegeben werden. Was ist messtechnisch für bestimmte Betreibermodelle zu beachten? Wann liegt eine Stromlieferung an Dritte vor? Welche Pflichten und Fristen ergeben sich daraus und welche energierechtlichen Veränderungen sind 2022+ zu erwarten?

Hier geht`s zur Anmeldung: Energierechtliche Fragestellungen für PV-Anlagenbetreiber im Gewerbe (energieagentur.nrw)

 

#wirnachten – Lokal steht uns am besten.

Unter dem Motto #wirnachten startete am 01. Dezember 2021 ein großes Gewinnspiel der Sparkasse Hochsauerland. Bis Heiligabend werden 24 Einkaufsgutscheine über 100 Euro von den örtlichen Werbegemeinschaften und Geschäften aus Hallenberg verlost. Jeder Einkaufsbeleg ab 20 Euro landet dafür in dem digitalen Lostopf. Dafür müssen die Kassenbons von Einkäufen bei den Mitgliedsbetrieben der Werbegemeinschaften Brilon, Bestwig, Olsberg, Medebach, Winterberg und den Geschäften in Hallenberg hier hochgeladen werden.

Die Aktion endet am 27. Dezember 2021. Dann werden 6 x 300 Euro für soziale Zwecke in Brilon, Bestwig, Olsberg, Medebach, Hallenberg und Winterberg gespendet.

Hier finden Sie weitere Infos: #wirnachten – Lokal steht uns am besten. (sparkasse-hochsauerland.de)

Alle Medebacher Händler können sich gerne noch Plakate in der Touristik abholen.

 

Hiermit möchte ich für heute enden, wünsche Ihnen viel Erfolg beim Gewinnspiel im Zusammenhang mit Ihren (Weihnachts-)Einkäufen im lokalen Handel und hoffe Sie nicht mit Informationen erschlagen zu haben.

Somit verbleibt mir nur noch Ihnen ein schönes Wochenende zu wünschen.

 

Mit freundlichen Grüßen aus Medebach

i.A.

Michael Aufmhof

___________________

Hansestadt Medebach

Der Bürgermeister

- Wirtschaftsförderung -

Österstr. 1 | 59964 Medebach

Tel.: 02982 / 400 - 325 | Fax: 02982 / 400 - 410

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | www.medebach.de