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Was ist aktuell erlaubt? Welche Regeln gelten in der Gastronomie und im Einzelhandel?

Was ist aktuell erlaubt? Welche Regeln gelten in der Gastronomie und im Einzelhandel?

Hallo ihr Lieben,

im Folgenden möchten wir euch nochmal einen Überblick geben, was aktuell bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 in der Gastronomie und im Einzelhandel im Hochsauerlandkreis erlaubt ist. Die Inzidenz für den HSK beträgt heute 56! Wenn wir 5 Tage am Stück unter der Schwelle von 50 sein sollten und dieses durch das Gesundheitsministerium veröffentlicht wird, gibt es weitere Erleichterungen.

Wichtig ist, dass ihr bitte die LUCA-App auf euerem Handy nutzt, da hierüber bei den meisten Betrieben im Hochsauerland die Registirierung/Kontaktnachverfolgung stattfindet. Auch am AVENTURA-SpielBerg könnt ihr euch hierüber einchecken. Hier findet ihr alle Informationen zur Registrierung und Nutzung: luca App: Medebach

Solltet ihr kein Handy haben, stehen seit heute auch die "Schlüsselanhäger" im Rathaus zur Verfügung und können im Bürgerbüro abgeholt werden. Die "Gebrauchsanweisung" zur Registrierung findet ihrhier.

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt für 

-  den Besuch der Gastronomie

  • Nur Außengastronomie möglich
  • Tischreservierung notwendig
  • Zutritt nur mit Ausweis und negativem Testnachweis, nicht älter als 48 Stunden => Vollständig Geimpfte (mind. 14 Tage) und Genesene (min. 28 Tage - max. 6 Monate) mit Nachweis werden den negativ Getesteten gleichstellt. Kinder bis zum Schuleintritt sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
  • Kontaktbeschränkungen => An einem Tisch dürfen 1 Hausstand plus eine weitere Person bzw. max. 5 Personen aus 2 Hausständen Platz nehmen. Kinder bis 14 Jahre und vollständig Geimpfte und Genese mit Nachweis zählen hier nicht mit und dürfen aus den 2 Hausständen zusätzlich hinzukommen. 
  • Kontaktnachverfolgung / Rückverfolgbarkeit mit Luca => Anleitungen und alle weiteren Informationen dazu finden Sie unter luca App: Medebach 
  • Maskenpflicht => Beim verlassen eures Sitzplatzes (z.B. Gang zur Toilette) besteht Maskenpflicht. 
  • AHA-L => Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Atemmasken tragen und gute Belüftung stehen weiterhin ganz oben auf der To-Do-Liste.

Achtung: Beherbergung von Gästen aus den Benelux-Ländern:  Die Niederlande, Belgien und Luxemburg sind aktuell als Corona-Risikogebiete eingestuft. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html)

Für Übernachtungsgäste aus diesen Ländern heißt das: Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung vor der Einreise: https://www.einreiseanmeldung.de/ und Quarantänepflicht in der Unterkunft von 10 Tagen, diese kann erst nach 5 Tagen durch einen negativen Test abgekürzt werden, ausgenommen von der Quarantänepflicht sind lediglich vollständig Geimpfte (Impfausweis) und Genesene (Attest).

Ausblick
Sollte der Inzidenzwert weiterhin sinken und der Wert auch unterhalb der 50er Marke bleiben, dann würde auch die Innengastronomie wieder unter Auflagen öffnen dürfen.

 

- den Besuch des Einzelhandels

  • Testpflicht => Zutritt nur mit Ausweis und negativem Testnachweis, nicht älter als 48 Stunden => Vollständig Geimpfte (mind. 14 Tage) und Genesene (min. 28 Tage - max. 6 Monate) mit Nachweis werden den negativ Getesteten gleichstellt. Kinder bis zum Schuleintritt sind von dem Testerfordernis ausgenommen.
  • Terminpflicht entfällt => Click and Meet entfällt. Eine vorherige Terminvereinbarung für das Einkaufen ist  nicht mehr notwendig.
  • Personenbegrenzung => Im Geschäft darf die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden jeweils eine Kundin beziehungsweise ein Kunde pro angefangene 20 Quadratmeter der Verkaufsfläche betragen.
  • Rückverfolgbarkeit / Kundendatenerfassung => Die Erfassung der Kundendaten, die das Geschäft betreten, ist nicht notwendig.

Ausblick
Sollte der Inzidenzwert weiterhin sinken und der Wert auch unterhalb der 50er Marke bleiben, dann würde auch die Testpflicht für die Kundinnen und Kunden wegfallen und die Personenbegrenzung pro Quadratmeter sinkt auf 10qm/pro Kunde.

Bitte haltet euch an diese Vorgaben aus der Coronaschutzverordnung, die zunächst bis zum 04.06. Gültigkeit haben und lasst uns weiterhin verantworltich hiermit umgehen, damit wir auch die nächsten Öffnungsschritte unter einer Inzidenz von 50 zeitnah erreichen. Nur so können wir alle gemeinsam die nun wieder möglichen Angebote in unserer Stadt genießen.

Also bleibt gesund oder werdet es schnell wieder.