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neue Coronaverordnungen ab dem 11.01.2021

neue Coronaverordnungen ab dem 11.01.2021

Informationen aus der Wirtschaftsförderung Nr. 1/2021

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wünsche Ihnen zunächst noch ein gutes und gesundes neues Jahr. Auch im Jahr 2021 werden wir die wirtschaftlichen und privaten Herausforderungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie gemeinsam meistern müssen.

Leider steigt nun auch bei uns die Anzahl der an Covid-19 erkrankten Personen wieder. Hatten wir zuletzt keinerlei Infektionen mehr zu verzeichnen, ist die Anzahl der nachweislich Erkrankten in unserem Stadtgebiet in den letzten wenigen Tagen auf aktuell 12 gestiegen. Somit ist es umso wichtiger, dass wir gemeinsam unsere Kontakte weiterhin auf ein Minimum reduzieren.

Auch unser Ordnungsamt wird am diesem bevorstehenden schönen Winterwochenende, verstärkt durch weitere Personen, wieder unterwegs sein und an potentiellen Hotspots in unserem Stadtgebiet Kontrollen vornehmen. Hiermit sollen nicht diejenigen bestraft werden, die sich vorbildlich in der freien Natur verhalten, sondern die Unverbesserlichen, die sich leider nicht an die zur Zeit notwendigen Regeln halten.

Nachdem nun am 05.01. die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten/innen eine Verlängerung des Lockdowns mit zusätzlichen Einschränkungen bei den Kontaktpersonen und Auswirkungen auf den Kindergarten- und Schulbetrieb beschlossen hat, wurden die Maßnahmen nun in unsere NRW-Verordnungen überführt.

Hier erhalten Sie die Änderungsfassung der CoronaSchutzverordnung, gültig ab dem 11.01.2021. Hieraus können Sie direkt die Anpassungen zur bisherigen Schutzverordnung ersehen.

Ebenso füge ich Ihnen die CoronaBetreuungsverordnung in der Änderungsfassung, gültig ab dem 11.01.2021 bei.

Zusammengefasst bedeutet dieses:

Alle bereits bekannten Maßnahmen/Einschränkungen/Schließungen/“Berufsverbote“ werden zunächst bis zum 31.01.2021 fortgeführt.

 

Es ist nur noch das Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand, die allerdings von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann, erlaubt.

Die weiteren Einschränkungen bei außerschulischen Bildungsangeboten entnehmen Sie bitte dem § 6 und 7 der CoronSchutzverordnung.

Veranstaltungen zur Jagdausübung sind nur erlaubt, wenn die zuständige untere Jagdbehörde feststellt, dass diese zur Erfüllung des Schalenwildabschusses oder zur Seuchenvorbeugung durch Reduktion der Wildschweinpopulation vor dem 31. Januar 2021 dringend erforderlich sind.

Zusätzlich wurde der Betrieb von  Kantinen und Mensen untersagt. Betriebskantinen und Mensen in Bildungseinrichtungen dürfen ausnahmsweise dann zur Versorgung der Beschäftigten bzw. der Nutzerinnen und Nutzer der Bildungseinrichtungen betrieben werden, wenn sonst die Arbeitsabläufe bzw. ein nach dieser Verordnung noch zulässiger Bildungsbetrieb nicht aufrechterhalten werden könnten.

Zum Kindergarten und Schulbetrieb:


👉 KiTas:

Kitas bleiben weiterhin geöffnet. Kinder, für die der Besuch in ihrer Kindertagesbetreuung unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot in festen Gruppen.

Die Kinder sollen aber nur dann in die Betreuung gebracht werden, wenn es unbedingt nötig ist.

Um die gewünschte Gruppentrennung umzusetzen, wird der Betreuungsumfang für jedes Kind um 10 Wochenstunden reduziert.

👉 Schulen:

Die Präsenzpflicht in den Schulen wird bis zum 31. Januar ausgesetzt und für alle Jahrgangsstufen wird Distanzunterreicht erteilt. Das gilt auch für die Abschlussklassen.
Ausnahme: Schüler/innen von Abschlussklassen des Berufskollegs bei besonderem pädagogischem Bedarf

Es werden bis zum 31. Januar keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben.
Ausnahme: für im laufenden Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 und den Klassen 12 und 13 der Beruflichen Gymnasien und den Abschlussklassen des Berufskollegs

Alle Grund- und weiterführenden Schulen bieten ab Montag ein Betreuungsangebot für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an. (Anmeldung erforderlich!) Aber auch hier sollen die Kinder bitte nur dann in die Betreuung gebracht werden, wenn es unbedingt nötig ist.

👉 Unterstützung bei Betreuung:

Es soll eine bundesgesetzlich geregelte Ausweitung des Kinderkrankengeldes für das Jahr 2021 mit 10 zusätzlichen Tagen pro Elternteil (20 zusätzlich für Alleinerziehende) geben. Das Kinderkrankengeld soll auch für notwendig werdende Kinderbetreuung durch die Eltern zu Hause in Anspruch genommen werden können, wenn kein Präsenzunterricht in Schulen und kein Regelbetrieb in KiTas stattfinden.

Zu allen neuen NRW- Regelungen für den Unterricht im Januar geht es hier www.schulministerium.nrw.de/startseite/regelungen-fuer-schulen-vom-11-bis-31-januar-2021

 

CoronaEinreiseverordnung

Land NRW 06.01.: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen zur Einreise aus den vom Robert Koch-Institut und den zuständigen Bundesministerien festgelegten Risikogebieten modifiziert. Statt der verbindlichen Anordnung einer Testung auf das Coronavirus bei der Einreise (Einreisetestung) besteht jetzt faktisch ein Wahlrecht zwischen Einreisetest und Quarantäne.
 
Für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt seit dem 5. Januar 2021 zwar grundsätzlich eine zehntägige Einreisequarantäne. Diese Quarantäne kann aber vermieden werden, wenn sich Reisende 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Coronatest (Einreisetestung) unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist. Ein Corona-Schnelltest ist dabei ausreichend.

Die aktuelle Einreiseverordnung finden Sie hier.

 

Corona-Schutzimpfung

Hier finden Sie alle Informationen zur Corona-Schutzimpfung | Das Landesportal Wir in NRW. Ebenfalls gibt es weitere Infos hier: Corona-Schutzimpfung | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)

November- und Dezemberhilfen:

Anträge für die Novemberhilfe können noch bis zum 31.01.2020 gestellt werden.

Hier finden Sie alle Informationen zur Außerordentliche Wirtschaftshilfe für die Monate November (Novemberhilfe) und Dezember (Dezemberhilfe) | WIRTSCHAFT.NRW

Kulinarik-Pass für unser Stadtgebiet

 

Unterstützen wir gemeinsam weiterhin unsere Gastronomiebetriebe und unseren Handel vor Ort. Hierfür wurde u.a. auch der Kulinarik-Pass ins Leben gerufen. Ich freue mich, wenn sich noch viele Gastronomiebetriebe hieran beteiligen und Kulinarik-Pässe (Stempelkarten) ausgeben. Diese erhalten Sie im Rathaus. Gerne schicken wir Ihnen die Pässe auch zu.

Alle Einzelheiten und die Teilnahmeerklärung finden Sie hier: KULINARIK-PASS: Medebach

 

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und auch für 2021 heißt es: Bleiben Sie bitte gesund oder werden Sie es schnell wieder!

Herzliche Grüße  

Michael Aufmhof