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Umgang mit Lizenzverträgen GEMA

Umgang mit Lizenzverträgen

Wichtig: Für die Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020 bis auf Weiteres. Bis wann die behördlichen Betriebsschließungen andauern, wird die Politik dann in den kommenden Tagen und Wochen entscheiden. Die GEMA wird Ihnen für den Ausfallzeitraum im Nachgang eine Gutschrift erteilen.
 
Bitte melden Sie Ihre Geschäftsschließungen im Zusammenhang mit der behördlichen Anordnung nicht mehr gesondert. Sie müssen aktuell nichts Weiteres veranlassen, da die GEMA Ihre Verträge für diesen Ausfallzeitraum proaktiv ruhen lässt und keine Vergütung berechnet, sondern Ihnen nach Abschluss der behördlichen Betriebsschließungen für den Ausfallzeitraum unaufgefordert eine Gutschrift erteilt. Aufgrund der Vielzahl an aktuellen Anfragen können wir nur sehr zeitverzögert individuell antworten. Vielen Dank für Ihre aktive Mithilfe.

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